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Bäderhygieneuntersuchungen

Jeder Betreiber eines

  • Hallenbades
  • künstlichen Freibades
  • Warmsprudelbades
  • Warmsprudelwanne (Whirlwanne)
  • Kleinbadeteich

ist laut Bäderhygienegesetz dazu verpflichtet, einmal jährlich ein wasserhygienisches Gutachten über die Beschaffenheit des Wassers einzuholen und dieses unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.

Unser Service

  • Inspektion, Probenahme und Beratung von Badeanlagen durch qualifiziertes Personal
  • Die Analysen für die mikrobiologischen, physikalisch - chemischen Untersuchungen werden im eigenen Laborverband durchgeführt
  • Erstellung von wasserhygienischen Gutachten gem. Bäderhygieneverordnung (BGBl. II 321/2012)
  • zuverlässiger Ansprechpartner bei Problemen mit ihrer Badeanlage

Eine Ausbildung zum(r) Badewart:in und Saunawart:in gemäß ÖNORM S 1150 kann über unser Partnerinstitut „Bäderwesen – Consulting“ absolviert werden (nähere Informationen dazu: www.baederwesen.at bzw.  E-Mail: birgit.mindl@baderwesen.at)

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