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Trinkwasseruntersuchung

Jeder Betreiber einer Trinkwasserversorgungsanlage, der Trinkwasser an Dritte abgibt und daher „in Verkehr bringt“, ist gem. Lebensmittelsicherheitsgesetz (LMSVG) und österr. Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, einmal jährlich ein Inspektionsgutachten einzuholen.

Unser Service

  • Inspektion (Lokalaugenschein) von Wasserversorgungsanlagen und Probenahme durch qualifiziertes Fachpersonal
  • mikrobiologische und chemisch - physikalische Analysen im eigenen Laborverband
  • Begutachtung gemäß Trinkwasserverordnung BGBl. II 304/2001 i.d.g.F., Österr. Lebensmittelbuch (ÖLMB) und Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
  • Zuverlässiger Partner in allen Hygienebelangen Ihrer TWVA

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