Unsere Prüfstelle ist gem. der Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2018 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) akkreditiert. Gemäß dieser Norm müssen Entscheidungsregeln, die bei Aussagen zur Konformität von Prüfergebnissen getätigt werden, dokumentiert werden.
Eine Entscheidungsregel beschreibt, ob und wie die Messunsicherheit eines quantitativen Analyseverfahrens berücksichtigt wird, wenn eine Aussage zur Konformität mit einer festgelegten Anforderung (idR. vorgeschrieben durch z.B. gestzl. Vorgaben, Normen, Richtlinien) im Prüfbericht getätigt werden.

 

Sofern nicht gesetzlich oder normativ vorgeschrieben, und keine gesonderten Vereinbarungen getroffen worden sind, gelten die von der FHC gemessenen Werte ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit.

Die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Konformitätswerte (Grenzwerte) berücksichtigen bereits die Messunsicherheiten der Analyse- und Probenahmeverfahren.
Im Zuge der Beurteilung der Trinkwassertauglichkeit gemäß Österr. Lebensmittelbuch Kapitel B1 und bei Bäderhygienischen Untersuchungen gemäß Bäderhygieneverordnung wird jedoch im Inspektionsbericht die erweiterte Messunsicherheit (k=2) der Analysemethoden angeführt und unten angeführte Entscheidungsregel angewandt.