Jeder Betreiber eines
ist laut Bäderhygienegesetz dazu verpflichtet, einmal jährlich ein wasserhygienisches Gutachten über die Beschaffenheit des Wassers einzuholen und dieses unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.
Unser Service
Eine Ausbildung zum(r) Badewart:in und Saunawart:in gemäß ÖNORM S 1150 kann über unser Partnerinstitut „Bäderwesen – Consulting“ absolviert werden (nähere Informationen dazu: www.baederwesen.at bzw. E-Mail: birgit.mindl@baderwesen.at)
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