Jeder Betreiber einer Trinkwasserversorgungsanlage, der Trinkwasser an Dritte abgibt und daher „in Verkehr bringt“, ist gem. Lebensmittelsicherheitsgesetz (LMSVG) und österr. Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, einmal jährlich ein Inspektionsgutachten einzuholen.
Unser Service
- Inspektion (Lokalaugenschein) von Wasserversorgungsanlagen und Probenahme durch qualifiziertes Fachpersonal
- mikrobiologische und chemisch - physikalische Analysen im eigenen Laborverband
- Begutachtung gemäß Trinkwasserverordnung BGBl. II 304/2001 i.d.g.F., Österr. Lebensmittelbuch (ÖLMB) und Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
- Zuverlässiger Partner in allen Hygienebelangen Ihrer TWVA
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